1. In Kürze vorweg

Als Ihr Partner für Recruiting im IT-Bereich unterstützen wir Sie, indem wir für Sie geeignete Kandidat:innen und Arbeitskräfte zur Überlassung finden und für Sie in Zusammenarbeit mit unseren Businesspartner:innen Projekte im IT-Bereich durchführen. Wir bieten Ihnen dabei folgende Leistungen:

  • Genaue Bedarfsanalysen
  • Suche und Auswahl von passenden Kandidat:innen, Businesspartner:innen und Arbeitskräften
  • Erstellen eines Videoprofils (wenn zeitlich und örtlich möglich)
  • Koordination von Vorstellungsterminen
  • Persönliche Präsentation der Kandidat:innen, Businesspartner:innen und Arbeitskräfte (wenn zeitlich und örtlich möglich)
  • Sparringpartner:in, während und nach Ihrer Entscheidung für eine/einen Kandidat:in/Business Partner/überlassene Arbeitskraft.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit mit Ihnen. Damit diese gewährleistet ist, haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie übersichtlich und verständlich gefasst. Wir bitten Sie, diese aufmerksam zu lesen. Für Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Begriffliches: In diesem Dokument steht „wir“ für DreiKreis Consulting GmbH. Sie als unsere Auftraggeber sprechen wir direkt mit „Sie“ an. Menschen, die wir in eine Festanstellung vermitteln bezeichnen wir als „Kandidat:innen“ und solche, die wir einsetzen, um bei Ihnen IT-Projekte durchzuführen als „Businesspartner:innen“. Wenn wir von „überlassene Arbeitskraft“ sprechen, meinen wir Menschen, die wir anstellen, und die ihre Arbeitsleistung bei Ihnen erbringen.

2. Wann unsere AGB gelten

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit Ihnen schließen und zwar sobald wir uns mündlich oder schriftlich auf die wesentlichen Vertragsinhalte geeinigt haben, oder, falls dies früher geschieht, sobald Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen. Ihre AGB gelten nicht, es sei denn wir erkennen diese schriftlich an.

3. Wann, wie und mit wem ein Vertrag geschlossen wird

Ein Vertrag wird geschlossen, wenn Sie unser Angebot mündlich oder schriftlich annehmen, oder wenn wir – gegebenenfalls mithilfe unserer Businesspartner:innen – mit der Ausführung des bestellten Projekts beginnen bzw. die bestellte Arbeitskraft zur Überlassung schicken, wenn Sie sich mit dem/der Kandidat:in auf einen Vertrag einigen oder diese/dieser mit der Leistung beginnt.

Der Vertrag umfasst unser Angebot, etwaige individuelle Vereinbarungen und diese AGB. Sollten zwischen diesen Widersprüche bekannt werden, gelten sie in folgender Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot, AGB, gesetzliche Bestimmungen.

Unser Angebot gilt 14 Tage. Ihre Bestellungen, die von unseren Angeboten abweichen oder erst nach Ablauf von 14 Tagen eintreffen, müssen von uns bestätigt werden, um Vertragsinhalt zu werden. Sollten Sie bereits geschlossene Vereinbarungen ändern oder ergänzen wollen, ist dafür unsere ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Ein Vertrag mit vollem Vergütungsanspruch für uns kommt auch zu Stande, wenn innerhalb von 12 Monaten, nachdem wir Ihnen die/den Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft vorgestellt haben Sie oder Dritte, die von Ihnen Informationen über die/den Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft erhalten haben,

  • mit der/dem vorgestellten Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft direkt einen Vertrag schließen, oder diesen irgendwie (auch als freie/freier Mitarbeiter:in) beschäftigen und uns dabei nicht einbeziehen, oder
  • die/den Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft für eine andere Position als vorgesehen einstellen, oder
  • mit der/dem Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft ein zweckgleichwertiges Geschäft abschließen, sofern dessen Vermittlung in unseren Tätigkeitsbereich fällt.

Ein Vertrag mit Vergütungsanspruch für uns entsteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass eine Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft, die/den wir vorschlagen bei Ihnen durch eine eigene Bewerbung, Ansprache durch Ihre Mitarbeiter:innen oder nach Vorstellung durch andere Personalvermittler:innen bereits bekannt ist bzw. sich bereits im Prozess befindet. Ist der Prozess, durch den Sie die/den Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft in Ihre Datenbank aufgenommen haben, älter als 12 Monate, gilt sie/er als von uns vorgestellt. Damit besteht unser Vergütungsanspruch zur Gänze.

Auch wenn wir die Leistung regelmäßig durch unsere Businesspartner:innen erbringen und nicht dazu verpflichtet sind höchstpersönlich zu leisten, sind wir stets Ihr Vertrags- und Ansprechpartner.

4. Dies tragen Sie bei

Sie verpflichten sich, uns alle Informationen, die wir für unsere Leistung benötigen, möglichst schriftlich anhand geeigneter Unterlagen, mitzuteilen, sobald Sie Kenntnis davon erlangen. Hierzu gehört insbesondere

  • die genaue Beschreibung der Position, die wir für Sie besetzen, bzw. Aufgabe, die wir für Sie umsetzen;
  • falls, wann und zu welchen Bedingungen (Vertragsbeginn, Dauer, vereinbartes Entgelt) Sie sich mit von uns vorgeschlagenen Kandidat:innen/Businesspartner:innen/überlassene Arbeitskraft auf eine Zusammenarbeit einigen;
  • ob sich einen Kandidat:in/Businesspartner:in/überlassene Arbeitskraft, die/den wir vorschlagen, bereits bei Ihnen beworben hatte;
  • sämtliche Umstände in Ihrem Betrieb, soweit diese sich auf den Umfang der vereinbarten Leistung, den Leistungsort oder das vereinbarte Entgelt auswirken;
  • sämtliche Umstände bezüglich der Projekte, die wir für Sie durchführen.

Schäden, die uns entstehen, weil Sie uns fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen übermitteln oder Änderungen nicht umgehend mitteilen, ersetzen Sie uns zu unseren bereits vereinbarten Bedingungen, bzw. falls nichts vereinbart, zu unseren üblichen Bedingungen der AGB. Dasselbe gilt, wenn wir Aufwendungen getätigt haben, die aufgrund der mangelhaften Information nutzlos geworden sind.

Sie zeichnen zum Ende des Monats einen Zeitnachweis für die von der/dem Businesspartner:in bzw. der überlassenen Arbeitskraft geleisteten Stunden ab und bestätigen so, dass diese wie vereinbart zur Verfügung stand. Falls Sie den Zeitnachweis nicht abzeichnen, berechtigt Sie dies nicht dazu, unsere Vergütung zurückzubehalten.

5. So verrechnen wir

Rechnungen stellen wir elektronisch, sobald Sie eine/einen Kandidat*in eingestellt haben, bzw periodisch nach Zeitabschnitten (Monatsende), wenn wir für Sie ein IT-Projekt durchführen oder Ihnen eine Arbeitskraft überlassen. Bei IT-Projekten und der Überlassung von Arbeitskräften basiert die Rechnung auf von Ihnen bestätigten Zeitnachweisen.

Die angegebenen Beträge beinhalten keine Steuern und Abgaben.

Sie begleichen unser Honorar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

7 Tage nachdem Sie die Rechnung erhalten haben gilt diese als anerkannt und genehmigt, es sei denn Sie beanstanden die Rechnung schriftlich und begründet. Trotzdem sind Sie verpflichtet, die fällige Rechnung zu begleichen und etwaige offenen Fragen mit uns im Anschluss zu klären.

Sollten Sie unsere Vergütung später begleichen, erhalten wir 1,5 % Verzugszinsen pro Monat ab Fälligkeit, sowie € 12,- Spesen pro Mahnung.

Wir schließen die Aufrechnung Ihrer Forderungen gegen uns mit unseren Forderungen gegen Sie aus.

6. So werden unsere Daten behandelt

Sie verpflichten sich, sämtliche Informationen, die Sie von uns mündlich oder schriftlich erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Das gilt insbesondere für unsere Angebote, vertraglichen Vereinbarungen und für Informationen über Kandidat*innen/Businesspartner*innen/überlassenen Arbeitskräfte. Sie gehen mit sämtlichen Informationen zu Kandidat*innen/Businesspartner*innen/ überlassenen Arbeitskräften verantwortungsvoll und in Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften um.

Informationen, die Sie von uns erhalten, dürfen ausschließlich verwendet werden, um einen Vertrag mit uns anzubahnen bzw. durchzuführen. Sie dürfen diese nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig direkt oder indirekt verwenden. Sollten wir Auskunft erbitten, werden Sie uns darlegen, wie Sie unsere Daten schützen und deren Vertraulichkeit gewährleisten.

Sie verpflichten sich, uns von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die diese gegen uns erheben, weil Sie, entgegen der Vereinbarung, Informationen nicht ausreichend gesichert bzw. nicht vertraulich behandelt haben.

Wir behandeln unsererseits selbstverständlich sämtliche von Ihnen erhaltenen geheimen Informationen streng vertraulich. Wir verpflichten Kandidat*innen/Businesspartner*innen/ überlassene Arbeitskräfte zur Verschwiegenheit über Ihre Informationen. Dennoch haften wir nicht dafür, dass sich diese daran halten.

7. Nicht vom Vertragspartner abwerben

Für die Dauer von 1 Jahr, nachdem wir Ihnen eine/einen Kandidat*in/Businesspartner*in/Arbeitskraft vorgeschlagen haben, bzw. falls diese/dieser tätig wird für die Dauer von 1 Jahr nachdem die Tätigkeit beendet ist, dürfen Sie und verbundene Unternehmen diese/diesen Kandidat*in/ Businesspartner*in/überlassene Arbeitskraft ausschließlich über uns beschäftigen.

Sollten Sie eine/einen Kandidat*in/Businesspartner*in/überlassene Arbeitskraft direkt anstellen wollen, oder sollten wir erfahren, dass diese von Ihnen oder Ihren Mitarbeiter*innen abgeworben werden, wird unser übliches Vermittlungshonorar fällig.

Unsererseits werden wir Ihre Mitarbeiter*innen nicht aktiv abwerben. Allerdings werden wir Ihre Mitarbeiter*innen in unseren Prozess aufnehmen, wenn sie von selbst auf uns zukommen.

8. So lange gilt unsere Vereinbarung

Wir schließen Verträge für eine individuell vereinbarte Dauer. Sollten wir ausnahmsweise ein Projekt oder eine Arbeitskräfteüberlassung vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns dies mit einer Frist von 1 Monat vor. Nach Ablauf der Frist ziehen wir unsere Kandidat*innen/Businesspartner*innen/ Arbeitskräfte ab; bis zu diesem Zeitpunkt steht uns das vereinbarte Entgelt (anteilig) zu. Sie haben gegen uns aufgrund oder nach der vorzeitigen Beendigung keine weiteren Ansprüche.

Sie können Aufträge für die Durchführung von Projekten jederzeit mit Frist von einem Monat beenden.

Die Überlassung von Arbeitskräften können Sie, nachdem die Mindestvertragsdauer (Punkt 5. Zusätzliche Bestimmungen) abgelaufen ist, mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende jeden Kalendermonats beenden.

Für bestimmte Fälle behalten wir uns die sofortige Vertragsbeendigung vor. Insbesondere werden wir unsere Leistung sofort einstellen, wenn Sie Pflichten aus unserem Vertragsverhältnis erheblich oder dauerhaft verletzen. Sollten Sie fällige Zahlungen an uns nicht pünktlich leisten oder in Ihrer Zahlungsfähigkeit eingeschränkt werden, können wir unsere Leistung davon abhängig machen, dass Sie unser Entgelt vorab leisten. Schadensersatzansprüche stehen Ihnen für diesen Fall nicht zu.

9. Dafür stehen wir ein

Wir stellen hohe Anforderungen an unsere Leistung. Deswegen wählen wir Kandidat*innen/ Businesspartner*innen/überlassene Arbeitskräfte, die wir Ihnen überlassen, sehr sorgfältig aus und schlagen Ihnen nur ausreichend qualifizierte und leistungsbereite Personen vor, von denen wir überzeugt sind, dass sie Ihre Anforderungen erfüllen. Wir vertrauen dabei darauf, dass Sie uns sämtliche wichtigen Informationen vorab zur Verfügung gestellt haben und, dass Sie Ihrerseits vollumfänglich prüfen, ob Sie eine Person einsetzen wollen.

Wenn Sie sich für eine Person entschieden und sich mit ihr geeinigt haben, trifft Sie auch die alleinige Verantwortung für Auswahl, Eignung (auch in Bezug auf notwendige arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bewilligungen), Arbeitsverhalten und Arbeitsergebnisse. Wir übernehmen keinerlei Garantie hierfür, auch nicht dafür, dass die Aussagen der/des Kandidat*in/Businesspartner*in/überlassenen Arbeitskraft in den Unterlagen oder im Gespräch zutreffen oder, dass sie/er bei der Tätigkeit einen bestimmten Erfolg erzielt.

Wir übernehmen auch keine Garantie dafür, Ihnen innerhalb einer bestimmten Zeit eine/einen geeigneten Kandidat*in/Businesspartner*in/Arbeitskraft zur Überlassung vorzustellen.
Wir haben zu den Personen, die wir Ihnen vorstellen, keine vertragliche Bindung und beziehen von ihnen weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.

10. Wer haftet für was

Für Schäden, die wir Ihnen zufügen, haften wir nur, wenn Sie uns zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Für Personenschäden haften wir gesetzlich. Für sämtliche Ansprüche im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen haften wir maximal mit der Höhe der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung, höchstens aber mit 1 Mio. Euro.

Für Schäden, die eine/ein Kandidat*in/Businesspartner*in/überlassene Arbeitskraft verursacht hat, haften wir nicht.

Sie verpflichten sich, uns von Ansprüchen freizuhalten, die Dritte aufgrund der Tätigkeit der/des Kandidat*in/Businesspartner*in/überlassenen Arbeitskraft oder aufgrund von Ihnen begangenen gesetzwidrigen Handlungen erheben.

Schutzwirkungen zugunsten Dritter, die sich aus der Tätigkeit einer überlassenen Arbeitskraft für Sie ergeben, sind von Ihnen unter Schad- und Klagloshaltung von uns wahrzunehmen.
Wir schließen die Aufrechnung Ihrer Forderungen gegen uns mit unseren Forderungen gegen Sie aus.

11. Auch noch wichtig

Auf die Rechtsbeziehungen wird österreichisches Recht angewendet. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Etwaige Streitigkeiten werden wir vor sachlich und örtlich zuständigen Wiener Gerichten klären.

Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Vereinbarungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine Ersatzvereinbarung finden, die dem Sinn und Zweck der hinfälligen Vereinbarung am ehesten entspricht. Sämtliche anderen Vereinbarungen in diesen AGB gelten unverändert fort.

Diese AGB oder individuelle Vereinbarungen, können nur schriftlich geändert werden.

Zusätzlich gilt, wenn wir Ihnen Kandidat:innen für eine Festanstellung vermitteln:

Für die erfolgreiche Vermittlung in Festanstellung erhalten wir ein Erfolgshonorar in der Höhe von 25% des mit dem/der Kandidat:in vereinbarten Bruttojahreszielentgeltes, mindestens jedoch 10.000,- Euro.

Grundlage zur Berechnung des Honorars ist das mit dem/der Kandidat:in vereinbarte Bruttojahreszielentgelt inkl. 13. und 14. Monatslohn, Gratifikationen und anderweitige Vergütungen mit Lohncharakter, unter Einbeziehung der zu erwartenden fixen und variablen Provisionen, Sondervergütungen und Gehaltserhöhungen im ersten Dienstjahr.

Sollte die/der Kandidat:in tatsächlich ein höheres Entgelt erhalten als ursprünglich vereinbart wurde, erhalten wir zusätzlich 25 % der Differenz zwischen dem vereinbarten und tatsächlich geleisteten Entgelt mit Ablauf des ersten Dienstjahres.

Das Honorar wird in voller Höhe fällig, wenn Sie mit der/dem Kandidat*in einen Vertrag schließen, spätestens wenn die/der Kandidat*in ihre/seine Tätigkeit aufnimmt.

Zusätzlich gilt, wenn wir Ihnen Arbeitskräfte überlassen:

Wir stellen auf Ihren Wunsch Arbeitskräfte bei uns an, die wir Ihnen zur Leistung betriebseigener Aufgaben überlassen. Wir übertragen Ihnen die Leitung und Aufsicht über die überlassenen Arbeitskräfte, sowie das Recht, ihnen Weisungen zu erteilen.

1. Dafür erhalten wir

Wir vereinbaren mit Ihnen individuell einen Stundensatz, der neben unserer Leistung alle Lohn- und Lohnnebenkosten und gesetzlichen Abgaben enthält, wir als Überlasser entrichten müssen.

Bei der Rechnungsstellung legen wir mindestens die vereinbarte Arbeitszeit, falls keine vereinbart ist, die tarifliche Normalarbeitszeit, zugrunde. Sollte die überlassenen Arbeitskraft über die vereinbarte bzw. tarifliche Normalarbeitszeit hinaus arbeiten (inklusive Ruf– und Dienstbereitschaft), stellen wir zusätzlich Arbeitsstunden in Rechnung. Mehrarbeit und Überstunden verrechnen wir entsprechend dem Kollektivvertrag.
Sollten die Lohn- oder Lohnnebenkosten, oder allfällige Sondervergütungen, Jubiläumsgelder etc. steigen, weil dies so im Kollektivvertrag oder anderweitig zwingend bestimmt wird, passen wir den individuell mit Ihnen ausgehandelten Stundensatz entsprechend mit dem Tag der Erhöhung an.
Sie tragen Kosten der Einweisung, Weiterbildung sowie außerordentliche Kosten, wie Spesen und Reisekosten, des Weiteren Jubiläumsgelder, Prämien oder sonstige Sondervergütungen zuzüglich der gesetzlichen Dienstgeberanteile.

2. Dienstnehmerschutz

Sie sind während der Überlassung dafür zuständig, die Arbeitnehmerschutzvorschriften und Fürsorgepflichten, insbesondere den persönlichen Arbeitsschutz, wie Arbeitszeitschutz und besonderen Personenschutz, einzuhalten. Insoweit haben wir auf sämtliche maßgeblichen Umstände hingewiesen.

Sie erklären ausdrücklich, dass durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte weder die Lohn- und Arbeitsbedingungen Ihrer Dienstnehmer*innen beeinträchtigt noch Arbeitsplätze gefährdet werden.

Sie gewährleisten, dass die in Ihrem Betrieb für vergleichbare Dienstnehmer*innen gültigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen und sonst verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art, die sich auf die Arbeitszeit und den Urlaub beziehen, auch für die überlassene Arbeitskraft eingehalten werden. Bei Auftragserteilung teilen Sie uns diese mit.

Sie behandeln entsprechend § 10 AÜG die überlassene Arbeitskraft so wie andere in Ihrem Betrieb fest angestellte Dienstnehmer*innen. Wir weisen auf § 10 Abs. 1a AÜG hin. Sollte daraus für Sie eine Leistungsverpflichtung folgen, berührt diese nicht das zwischen uns vereinbarte Entgelt.

Sollten Sie Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten oder andere Pflichten aus diesen AGB nicht einhalten, halten Sie uns gegenüber Ansprüchen der überlassenen Arbeitskraft und Dritter schad- und klaglos.

3. Das tragen Sie bei

Wir müssen bei der Überlassung einer Arbeitskraft eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen. Dazu müssen Sie uns alle für die Überlassung wesentlichen Umstände mitteilen, bevor diese beginnt. Insbesondere müssen wir wissen, welche Qualifikationen die überlassene Arbeitskraft haben soll und wie sie in Ihrem Betrieb kollektivvertraglich eingestuft wird, des Weiteren die in Ihrem Betrieb verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art (z.B. Betriebsvereinbarungen, Betriebsübungen), inklusive der wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt.

Sie müssen uns außerdem unverzüglich informieren, falls arbeits- und arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen aus dem AÜG inklusive des individuellen Arbeitnehmerschutzes oder der Dienstnehmerschutz nicht (mehr) gewährleistet sind, des Weiteren über arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen oder Arbeitsunfälle der überlassenen Arbeitskraft. Arbeitsunfälle melden Sie zudem unverzüglich den zuständigen Behörden.

Wir sind verpflichtet, die Überlassung unverzüglich zu beenden, wenn wir erfahren, dass Sie Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten trotz Aufforderung nicht einhalten. Für diesen Fall halten Sie uns von Ansprüchen Dritter und der überlassenen Arbeitskraft frei.

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über die Entwicklung von Streiks in Ihrem Betrieb schriftlich zu informieren. Sollten Sie dies versäumen, halten Sie uns in diesem Zusammenhang von etwaigen Geldstrafen schad- und klaglos.

4. Das müssen Sie noch beachten

Sie tragen die alleinige Verantwortung für Beschäftigungen, die vertrags- oder gesetzeswidrig sind und stellen uns von jedweder Haftung frei.

Sie dürfen die überlassene Arbeitskraft nur zu den zwischen uns vereinbarten Diensten heranziehen und diese nicht weiter überlassen (Kettenverleih). Sie halten uns insoweit schad- und klaglos.

Sollten Ihnen in der Zeit während oder nach Ende der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft Ansprüche entstehen, insbesondere aus Patentsachen und Dienstnehmerhaftpflicht-Angelegenheiten oder weil Geheimhaltungspflichten oder Konkurrenzklauseln verletzt wurden, werden Sie diese ausschließlich gegen und mit der überlassenen Arbeitskraft direkt führen.

5. Mindestvertragsdauer

Wir wenden viel Zeit und Ressourcen auf, um die Arbeitskräfte, die wir Ihnen überlassen, auszuwählen. Daher gilt jeder Vertrag als für mindestens 12 Monate geschlossen. Sollten Sie unsere Leistungen für eine kürzere Dauer bestellen oder vorzeitig abbestellen wollen, stellen wir nichtsdestotrotz bis zum Ablauf von 12 Monaten das vereinbarte monatliche Entgelt in Rechnung.

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